Horst Kiesewetter GmbH
allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltung: Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Abnahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Fall seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.

2. Angebot: Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu einschließlich zehn vom Hundert behalten wir uns vor.

3. Preise: Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, bei Warenlieferungen ab Lieferwerk oder Lager, einschließlich unserer Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Bestellers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart ( z. B. Expressgut, Luftfracht, Eilgut) gehen zu dessen Lasten.

4. Versand und Gefahrübergang: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko -. Fob oder Cif –Geschäften, auf den Besteller über.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

5. Lieferung: Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.
Bei Schuldhafter Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat.
Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Lehnt der Besteller die Annahme der Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, unter Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlagen.

6. Zahlungen: Alle Zahlungen erbitten wir an die Horst Kiesewetter GmbH, Langenfeld. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar . Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unserer Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung 8 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit bei Nichtkaufleuten ab Verzugseintritt – Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basissatz gemäß § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen soweit anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

7. Eigentumsrechte: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum ( Vorbehaltsware ).
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderung berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechstübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über.
Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn vom Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller rückzuübertragen.

8. Auskünfte und Beratung: Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

9. Gewährleistung: Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.
Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns.
Wir haften für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften; für Mangelfolgeschaden haften wir jedoch nur dann, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen derartige Schäden zu schützen.

10. Haftung: Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gemäß Ziffer 9 für Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Im übrigen haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund –nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ( Kardinalpflichten ) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und Arzneimittelgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11. Erfüllungsort: Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers ist Langenfeld.

12. Teilungswirksamkeit: Die vollständige oder teilweise Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder die Gültigkeit einer auf Basis dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen getätigten Bestellung nicht.

13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht: Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Langenfeld. Wir können den Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


KIESEROL • Horst Kiesewetter GmbH • Maybachstr. 8b • 51381 Leverkusen • Geschäftsführerin Ute Kiesewetter • Telefon +49 (0) 21 71 / 9 12 80 55• Telefax +49 (0) 21 71 / 9 12 80 54• e-Mail: uk@kieserol.de• Internet: www.kieserol.de • Steuer-Nr. 230/5707/1316 • Ust.ID.Nr. DE121971613 • HRB 60007 • Sitz der Firma: 51381 Leverkusen • Amtsgericht: Köln